Häufig gestellte Fragen …
Fragen zu ZAPP Anmeldungen (B-/Z-/S-Nummern), BHT- und WHT- Referenzen
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Wann bekommt meine Sendung eine Export Zollfreigabe?
Bei Anlieferungen von Sendungen mit
- ABD: BHT und Z-Nummer -> 2 Std. nach Gate-In am Terminal
- ASumA: BHT -> 12 Std. / S-Nummer -> 2 Std.
- T1: BHT -> 12 Std. / B-Nummer -> 2 Std.
- Handelsrechnung mit WW bis EUR 1.000,00: BHT -> 12 Std. / B-Nummer -> 2 Std.
- Seedurchfuhrgut mit ATB15 Nr.: BHT -> 15 Minuten / B-Nummer -> und MRN der ESumA -> 2 Std.
- Carnet: BHT und B-Nummer -> nach Vorlage des Originals bei den Zollbehörden.
Diese Angaben sind grobe Richtwerte und vorausgesetzt, es wird von den Zollbehörden kein Verladestop erteilt.
Auch zu Sendungen mit ABD kann es diverse Unterlagen geben, welche den Zollbehörden im Original vorgelegt werden müssen, bevor eine Export Zollfreigabe erteilt wird. -
Wie erfahre ich von der Export Zollfreigabe?
Rufen Sie uns gerne an oder schauen auf den Internetseiten der HHLA, Eurogate und MSC Gate, denn dort können Sie die Export Zollfreigaben ebenfalls ersehen.
Eurogate und MSC Gate: www.eurogate.de
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Ist die Buchungsnummer erforderlich?
Für ZAPP und BHT derzeit nicht, für WHT ja.
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Meine Sendung wird mit einem späteren Schiff verladen. Muss die Sendung neu angemeldet werden?
In Bremerhaven und Wilhelmshaven ja, in Hamburg fragen Sie bitte die Reederei, ob eine neue B-/Z-/S-Nummer erstellt werden muss.
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Warum gibt es in ZAPP, Hamburg, verschiedene Nummern?
Anhand der Nummer ist ersichtlich, mit welchem Zolldokument / unter welchem Zollverfahren am Terminal angeliefert wird/wurde.
Beispiele: B-Nummern = z. B. T1 mit Anhang 30A Daten, WW unter EUR 1.000,00 mit Handelsrechnung, Z-Nummer = ABD und S-Nummer = ASumA