Ausgangs-SumA ATLAS- EAS

Wann muss eine summarische Ausgangsanmeldung (ASumA) erstellt werden?

„Ein summarische Ausgangsanmeldung ist grundsätzlich immer dann abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden und keine Zollanmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt. Für Gemeinschaftswaren, die aus dem Zollgebiet der EU verbracht oder für Nichtgemeinschaftswaren, die aus dem Zollgebiet der EU nach einem vorangegangenen Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung wiederausgeführt werden, ist die Abgabe einer Ausfuhranmeldung nur unter Angabe der sicherheitsrelevanten Daten möglich."
(Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Ausfuhrverfahren/Summarische-Ausgangsanmeldung/summarische-ausgangsanmeldung_node.html )

Beispiel 1:
Sendungen aus der Schweiz, welche über deutsche Häfen exportiert werden:
Wenn für Ihre Sendung eine T1 in NCTS korrekt erstellt wurde, unter Angabe der sicherheitsrelevanten Daten gem. Anhang 30A der VO (EG) Nr. 2454/93 (Zollkodex-DVO), benötigen Sie KEINE ASumA.
Wenn die T1 jedoch nicht korrekt oder auch gar keine erstellt wurde, muss eine AsumA erstellt werden.

Beispiel 2:
Transitsendungen, für welche eine summarische Eingangsanmeldung vorgenommen wurde: Die Sendung wird vom Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen weiterbefördert; eine AsumA ist nicht erforderlich. Liegt die Sendung aber 15 Tage und länger im Transit, muss eine AsumA erstellt werden.

Wie läuft die Auftragsabwicklung über uns ab?

  • Wir erhalten Ihren Auftrag zur Erstellung einer BHT Referenz oder S-Nummer (mit AsumA S- statt B-Nr.) mit Ihrem formlosen Hinweis, dass auch eine ASumA zu erstellen ist. Im Auftrag oder der E-Mail notieren Sie die Zoll-/EORI-Nr. unter Angabe der dazugehörenden Firma.
  • Selbstverständlich erstellen wir auch ASumA ohne BHT Referenz oder S-Nr.!

Zur Erstellung einer AsumA benötigen wir folgende Angaben:

  • Warenabsender
  • Warenempfänger
  • Die Zoll- oder EORI-Nummer des SumA Verantwortlichen (Exporteur oder Spediteur)
  • eine Bezugsnummer zur Sendung
  • Warenbeschreibung in deutsch oder Warenzolltarifnummer
  • Rohmasse
  • Eigenmasse
  • Anzahl Packstücke
  • Verpackungsart (Pal. / Krt. ..)
  • Markierung
  • Nr. der Handelsrechnung

Diese Angaben sind in der Regel den Handelsrechnungen, Packlisten oder Ausfuhrlisten zu entnehmen, daher senden Sie uns einfach eine dieser Unterlagen.

  • Kurz nach Erstellung der AsumA senden wir Ihnen diese per E-Mail / Fax. Auch hierfür erhalten wir vom Zoll eine MRN, Movement Reference Number. Beispiel 11DE485100021096X1: Jahr, Land, Ausgangszollstelle (hier 4851 = Hamburg), 8-stellige Registriernummer, Zollkennung, 1-stellige Kontrollziffer. Diese finden Sie oben mittig auf dem Ausdruck.
  • Diese MRN muß in die BHT Referenz oder S-Nummer als Vorpapier eingetragen und wird ggf. vom Zoll überprüft.

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