SOLAS - VGM Meldungen an alle Reeder
(Safety of Life at Sea - verified Gross Mass)
Die Meldung des bestätigten Containerbruttogewichts an den Reeder ist ab 01.07.2016 weltweit verpflichtend und eine Voraussetzung für die Verladung.
Wer an wen?
Der Shipper (also Verlader oder Spediteur = derjenige der den Beförderungsvertrag mit der Reederei geschlossen hat) muss das Gewicht an die Reederei melden. Es ist auch eine Meldung eines beauftragten Vertreters möglich, die Verantwortung bleibt aber beim Shipper.
Was muss bei der Anmeldung angegeben werden?
- Reeder
- Containernummer
- Buchungsnummer
- Das bestätigte Bruttogewicht (Tara + Ladungsgewicht inkl. Stau-, Verpackungs- und Sicherungsmaterial) und Art und Datum der Feststellung.
- Verantwortliche Person (Name, Firma, Anschrift, E-Mail)
Pro Container muss eine VGM-Meldung übermittelt werden. Bis wann diese erfolgen muss, kann von der Reederei festgelegt werden.
Die gemeldeten Angaben können korrigiert werden, die jeweils letzte Nachricht gilt bei einer Kontrolle als verbindlich.